Relocation China

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Visums für die Volkrepublik China. Bitte beachten Sie, dass LUNEGA keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Update dieser Informationen übernimmt.

Erforderliche Papiere

  • Reisepass, dessen Gültigkeit mindestens noch 6 Monate läuft, und mindestens eine leere Seite für die Visum-Beantragung
  • Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (Blockschrift) mit einem Lichtbild
  • Flugtickets (Hin- und Rückflug), Hotel-Buchung bzw. -Bestätigung der jeweiligen Zielorte in China
  • Antragsteller (Deutsche und Ausländer), die ihre Familienangehörigen in China besuchen möchten, haben darüber hinaus eine Bestätigung für die familiären Beziehungen beizufügen (vom Standesamt)
  • Einladung von den jeweiligen zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Unternehmen und Institutionen der VR China für das Geschäftsvisum (Original)
  • Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten
  • Offizielle Einladung von den kompetenten Stellen (Original und Kopie) für das Arbeitsvisum
  • Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten
  • Für Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Original und Kopie) von Deutschland erforderlich, andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden

Visagebühr

  • Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger für die mehrmalige Einreise für sechs Monate € 40 und für ein Jahr € 60
  • Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit für sechs Monate € 70 und für ein Jahr € 100 bei mehrmaliger Einreise
  • Geschäftsvisum für US-Amerikaner € 90
  • Wenn es mal besonders eilig ist, kann man durch Zuschläge (€ 30/€20) eine bevorzugte Bearbeitung erwirken; die normale Bearbeitungszeit sind vier Arbeitstage

Sonstiges Wichtiges

  • Der Antrag darf frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden
  • Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden; der Antrag eines Visums per Postweg wird nicht angenommen (Hier gibt es spezielle Agenturen in München, die sich auf diese Tätigkeiten spezialisiert haben und Ihnen gerne diese Wege abnehmen) – fragen Sie uns!
  • Prüfen Sie das Visum bei der Abholung, spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt
  • Das Formular steht beim Generalkonsulat der Volksrepublik China in München zum Ausdruck bereit
  • Einreisende deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten erledigen
  • Ohne Genehmigung ist die Arbeitsaufnahme einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet
  • Die Konsularabteilung des Generalkonsulats der VR China ist in München, Roman Str. 107, unter der Telefonnummer: 089 – 17301612, Mo. – Fr. von 09.00 – 12.00 Uhr, zu erreichen

Informationen zur Wareneinfuhr

  • Der Importeur der Waren muss vor seiner Ware in China eintreffen, um genügend Zeit für die zu erledigenden Formalitäten der importierten Ware zu haben
  • In einem Zeitraum von sechs Monaten nach Einreise, darf eine Luftfrachtsendung und eine Seefracht-Sendung persönlicher Güter des Einreisenden eingeführt werden
  • Der Arbeitgeber und der Besitzer der eintreffenden Ware muss diese vor dem Eintreffen registriert haben und die daraus resultierende Genehmigung muss vorliegen

Es ist verboten einzuführen

  • Drogen und Gifte
  • Frische Nahrungsmittel
  • Waffen und Munition
  • Pornographische und staatsfeindliche Literatur, Filme usw.
  • Bedrohte oder seltene Tierarten/tierische Produkte